altGrundsatz Nr. 2: "Ich halte mich an geltenden Regeln und Gesetze"

Da wir uns als Cacher - ob in der Natur oder in der Stadt - grundsätzlich nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, müssen wir uns selbstverständlich auch an geltende Gesetze halten. Und gerade beim Cachen kann man so manches Mal dazu verleitet werden, diese zu missachten - sei es aus Unkenntnis der Rechtslage oder auch aus Bequemlichkeit. Da aber schon der Volksmund weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, möchte ich nachfolgend ein paar Beispiele für Situationen aufzählen und erläutern, in denen man als Cacher wissen muss, was sich gehört. Das ist nicht nur für das eigene gute Gewissen wichtig, sondern soll insbesondere nach außen ein positives Bild der Geocaching-Community fördern:

Naturschutzgebiete

Gerade in Naturschutzgebieten gibt es oft sehr schöne Fleckchen Erde, die man als Geocacher mit besten Absichten als Cachelocation vorbereiten und der Cacher-Community als sehenswertes Ziel präsentieren will. Jedoch gelten für diese Gebiete das Bundesnaturschutzgesetz sowie die entsprechenden Landesnaturschutzgesetze. Zwar kann jedes Land für jedes Gebiet im Betretungs- und Nutzungsrecht abweichende Regelungen festlegen, aber grundsätzlich kann man sagen: in NSG darf man so gut wie immer nur die befestigten und ausgewiesenen Wege betreten. Trampelpfade, Lichtungen etc. sind keine Wege. Als naturverbundener Cacher sollte man sich immer vor Augen halten, dass diese Gesetze nicht aus Spaß, sondern zum Schutz der dort lebenden Tiere und Pflanzen aufgestellt wurden. Daher sollte sich insbesondere ein Owner immer daran halten, in NSG entweder direkt am Weg einen Cache zu verstecken oder aber besser nur reine Ablesestationen einzurichten und den eigentlichen Cache außerhalb des NSG zu verstecken.

"Durchfahrt verboten"

Auch wenn für so manchen Cacher, der mehr auf Punkte als auf Naturnähe Wert legt, die Versuchung groß sein mag: ein Schild, welches die Durchfahrt verbietet, gilt auch für Geocacher! Auch die Reduzierung des zurückzulegenden Weges von 3 Kilometern auf nur noch 100 Meter schafft keine Ausnahme von dieser Regel. Darum halten wir uns natürlich an solche Verbotsschilder, wie sie z.B. oft an befestigten Waldwegen am Eingang zu finden sind. Auch Zäune - mit und ohne Strom oder Stacheln - weisen auf Privatgelände hin. Wer hier glaubt, in höherer Mission unterwegs zu sein, riskiert nicht nur den Verlust der Zeugungsfähigkeit, sondern auch eine unfreundliche Begegnung mit dem Eigentümer.

Im Straßenverkehr

So mancher Cache liegt direkt neben einer Straße und "den könnten wir doch noch schnell mitnehmen". Vor lauter Jagdfieber sollte man aber auch hier nicht vergessen, den Kopf einzuschalten, bevor man sich zu verkehrsbehindernden oder gar verkehrswidrigen Manövern hinreißen lässt. Plötzliches Abbremsen, Wenden oder Parken auf Bundesstraßen sind z.B. ein NoGo - nicht nur bei Cachern. Im Dunkeln und insbesondere mit Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Lampen, Reflektoren oder auch eine Warnweste ist in Straßennähe nicht übertrieben - die Kids werden es sogar cool finden...

Und wenn wir schon mal bei der Straßenverkehrsordnung sind, möchte ich noch einmal mit einem der populärsten Rechtsirrtümer aufräumen: Wenn das Schild "Anlieger frei" an einer Einfahrt/Straße steht, argumentieren viele: "Ich darf da reinfahren, denn ich habe ja ein Anliegen". Das ist jedoch eine falsche Interpretation, denn der Begriff hat nichts mit einem "Anliegen" im Sinne eines Wunsches/Vorhabens zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. (Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder den Anlieger besuchen möchte.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass zwar jeder Cacher für die Einhaltung der geltenden Gesetze verantwortlich ist, aber trotzdem gerade der Owner eine besondere Verantwortung trägt: beim Verstecken eines Caches sollte man von vornherein darauf achten, dass suchende Cacher gar nicht erst in die Situation kommen, Gesetze ignorieren oder übertreten zu müssen. Wenn man "saubere" Caches legt, kommt niemand in eine brenzlige Situation.

Gruß,

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